In unseren Mietwohnungen ist die Tierhaltung erlaubt, sofern die Nachbarn nicht gestört werden und der Hausfrieden gewahrt bleibt.
Für die Haltung von Kleintieren ist also keine besondere Genehmigung erforderlich.
Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn gefährliche oder viele Kleintiere gehalten werden sollen.
Für die Haltung von Hunden und Katzen ist ein schriftlicher Antrag mit genauer Beschreibung des Tieres (Rasse, Alter, Größe) unbedingt erforderlich.